Gesellschaft für Hochschulgermanistik im DGV

Mit­glied­schaft

 

In­for­mie­ren Sie sich hier über die Vor­tei­le und Kon­di­tio­nen einer Mit­glied­schaft in der GfH im DGV.

Allgemeine Informationen

Ihre Mitgliedschaft in der GfH im DGV

Wenn Sie der Gesellschaft für Hochschulgermanistik (GfH) bei­tre­ten, werden Sie Mit­glied in einem von zwei Teil­ver­bän­den des Deutschen Germanistenverbandes (DGV).

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Ge­schäfts­stel­le des DGV auf­grund der Coronavirus-Pandemie und der hier­durch nötigen Vor­sichts­maß­nah­men im Hoch­schul­be­trieb zur Zeit pos­ta­lisch nur ein­ge­schränkt er­reich­bar ist. E‑Mails werden wie gewohnt be­ar­bei­tet, wes­we­gen wir Ihnen emp­feh­len, uns Auf­nah­me­an­trä­ge als Scan und Kün­di­gun­gen in di­gi­ta­ler Form zu­kom­men zu lassen.

Vorteile

Vorteile der Mitgliedschaft in der GfH im DGV

Als Mit­glied der GfH im DGV er­hal­ten Sie

  • vier­tel­jähr­lich die Mit­tei­lun­gen des Deutschen Germanistenverbandes (MDGV): Ihnen wird je ein ge­druck­tes Ex­em­plar der Ver­bands­zeit­schrift per Post zu­ge­stellt, zu­sätz­lich er­hal­ten Sie Zugang zur Online-Version der Fach­zeit­schrift.
  • halb­jähr­lich den News­let­ter des Deutschen Germanistenverbandes: Per E‑Mail werden Sie mit aus­ge­wähl­ten fach­li­chen und fach­po­li­ti­schen In­for­ma­tio­nen auf dem Lau­fen­den ge­hal­ten.
  • aus­ge­wähl­te In­for­ma­tio­nen über re­le­van­te Aus­schrei­bun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Hochschulgermanistik.
  • ver­güns­tig­te Kon­di­tio­nen bei der Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen des DGV.

Zudem stärkt Ihre Mit­glied­schaft in der GfH im DGV die Stimme der deutschen Ger­ma­nis­tik in wissenschafts- und bil­dungs­po­li­ti­schen Dis­kus­sio­nen, ver­netzt Sie mit Wis­sen­schaft und Lehre und trägt zur För­de­rung des ger­ma­nis­ti­schen Nach­wuch­ses bei.

Konditionen

Konditionen der Mitgliedschaft in der GfH im DGV

Beitritt

Die Mit­glied­schaft kann zu jedem Zeit­punkt be­gin­nen.

Bitte füllen Sie hierfür den Auf­nah­me­an­trag für die GfH im DGV aus und senden Sie die Un­ter­la­gen im Ori­gi­nal per Post oder als Scan per E‑Mail an die Ge­schäfts­stel­le des DGV. Sie er­hal­ten kurz darauf Ihre Mit­glied­schafts­be­stä­ti­gung von der Ge­schäfts­stel­le.

Ein neues Mit­glied erhält auf Wunsch rück­wir­kend für das Jahr des Bei­tritts die bereits er­schie­ne­nen Hefte der „Mit­tei­lun­gen des Deutschen Germanistenverbandes“ und die bereits ver­sen­de­ten „News­let­ter des Deutschen Germanistenverbandes“.

Mitgliedsbeitrag

Voller Mit­glieds­bei­trag:

  • jähr­lich 45,00 € in­klu­si­ve Versand der „Mit­tei­lun­gen“ in­ner­halb Deutsch­lands
  • jähr­lich 47,00 € in­klu­si­ve Versand der „Mit­tei­lun­gen“ ins Ausland

Er­mä­ßig­ter Mit­glieds­bei­trag:

  • jähr­lich 25,00 € in­klu­si­ve Versand der „Mit­tei­lun­gen“ in­ner­halb Deutsch­lands
  • jähr­lich 27,00 € in­klu­si­ve Versand der „Mit­tei­lun­gen“ ins Ausland

Der er­mä­ßig­te Beitrag gilt für Stu­die­ren­de, Doktorand*innen, Referendar*innen, Er­werbs­lo­se, Teil­zeit­be­schäf­tig­te sowie Pen­sio­nier­te, ein ge­eig­ne­ter Nach­weis ist dem Auf­nah­me­an­trag bei­zu­le­gen. Der er­mä­ßig­te Bei­trags­satz gilt für drei Jahre, ein form­lo­ser Ver­län­ge­rungs­an­trag ist außer im Fall der Pen­sio­nie­rung recht­zei­tig zu stellen.

Der Mit­glieds­bei­trag wird jähr­lich im ersten Quartal des Jahres per Last­schrift ein­ge­zo­gen. Das Last­schrift­man­dat wird in der Regel als Teil des Auf­nah­me­an­trags aus­ge­füllt, kann aber auch nach­träg­lich und ge­son­dert vom Auf­nah­me­an­trag erteilt werden. Das hierfür nötige For­mu­lar steht unter „Last­schrift­man­dat“ zum Down­load zur Ver­fü­gung.

Lastschriftmandat

Das Last­schrift­man­dat zum Einzug des Mit­glieds­bei­trags wird in der Regel als Teil des Auf­nah­me­an­trags aus­ge­füllt, kann aber auch nach­träg­lich und ge­son­dert vom Auf­nah­me­an­trag erteilt werden.

Wenn Sie bereits Mit­glied der GfH im DGV sind und nach­träg­lich ein SEPA-Lastschriftmandat er­tei­len möchten, ver­wen­den Sie bitte dieses For­mu­lar: GfH-Lastschriftmandat

Kündigung

Die Mit­glied­schaft muss jeweils bis zum 30. Sep­tem­ber eines Jahres ge­kün­digt werden, damit die Kün­di­gung im dar­auf­fol­gen­den Jahr wirksam wird.

Bitte senden Sie hierfür Ihre form­lo­se schrift­li­che Kün­di­gung ent­we­der per Post oder per E‑Mail an die Ge­schäfts­stel­le des DGV. Sie er­hal­ten kurz darauf Ihre Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung von der Ge­schäfts­stel­le.

Neue Postanschrift, E‑Mail-Adresse oder Kontoverbindung?

Bitte denken Sie daran, uns eine Än­de­rung Ihrer Post­an­schrift, E‑Mail-Adresse oder Kon­to­ver­bin­dung mit­zu­tei­len, damit wir unsere Da­ten­bank ak­tua­li­sie­ren, Ihnen die MDGV und den News­let­ter auch wei­ter­hin zu­sen­den und Ihren Mit­glieds­bei­trag ohne Aufwand für Sie per Last­schrift­ein­zie­hen können. Kon­tak­tie­ren Sie hierfür bitte die Ge­schäfts­stel­le des DGV.

Datenschutz

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Wenn Sie Mit­glied der GfH im DGV werden, erheben und ver­ar­bei­ten wir per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten. Wenn Sie sich genauer über Arten der er­ho­be­nen und ver­ar­bei­te­ten Daten, Zweck und Dauer der Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung der Daten und Ihre Rechte als Betroffene*r in­for­mie­ren möchten, lesen Sie bitte unsere In­for­ma­ti­on zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten.